Die bisherigen Beschränkungen entfallen. Es gilt jedoch nach § 2 Abs. 1 dieser Verordnung:
Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass
sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen
angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden.
Der Vorstand des TSC erwartet von allen Trainierenden, dass sie bei einer bestehenden Erkältung dem Training fernbleiben, da Erkältungen derzeit in vielen Fällen
Anzeichen einer Covid-Infektion sind, auch wenn ein Test zunächst negativ ist.